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Reiseversicherung

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er nicht nur viel erleben, es kann ihm auch viel passieren. Zum gelungenen Urlaub oder Auslandsaufenthalt gehören daher einige wichtige Versicherungen.

In keinem Reisegepäck sollte die Auslandsreisekrankenversicherung fehlen. Denn der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fährt in den meisten Fällen nicht mit in den Urlaub. Ein Auslandsreisekrankenschein gilt nur in den EU-Ländern und in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Aber auch wer in diesen Ländern zum Arzt geht, wird in der Regel sofort zur Kasse gebeten. Häufig erstatten die Krankenkassen daheim dann nur einen Teil der Rechnung. Hier hilft die zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung, die auch für Privatpatienten sinnvoll sein kann, wenn beispielsweise im Versicherungsvertrag kein Rücktransport im Krankheitsfall geregelt ist.

Ebenso wenig wie auf die Krankenversicherung sollten Sie auf eine Reiserücktrittskostenversicherung verzichten. Sie erstattet die Stornokosten, wenn Sie den Urlaub aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können. Denn immer mal kann es passieren, dass die Kinder vor dem Urlaub krank werden, ein Trauerfall eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel die Urlaubsreise verhindert. Die entgangene Urlaubsfreude ersetzt die Versicherung zwar nicht, aber immerhin die materiellen Verluste. Übrigens: Die Versicherungspakete der Reiseveranstalter sind häufig teuer. Ihr Makler hält garantiert eine preiswertere Variante für Sie bereit.

Eine Reisegepäckversicherung gehört i.d.R. nicht zu den unbedingt empfohlenen Versicherungen. Je nach den Umständen und Umfang Ihrer Reise sowie dem dafür vorgesehenen Reisegepäck kann jedoch eine solche Versicherung im Einzelfall sinnvoll sein.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile, insbesondere auch die Grenzen einer solchen Versicherung auf. Anschließend können Sie in Ruhe abwägen und entscheiden, ob diese Versicherung für Sie dazu beitragen kann, dass Sie entspannter auf die Reise gehen können.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier